1. Die Verfügung vom 16.07.2021 sei aufzuheben. -5- 2. Es sei eine neue Verfügung zu erlassen, worin eine Sperrfrist von 30 Monaten festzusetzen und die Wiedererteilung des Führerausweises vom Vorliegen eines die Fahreignung bejahenden Gutachtens abhängig zu machen sei. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Beschwerdeführer liess zudem den folgenden Verfahrensantrag stellen: