Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall ohne Personenschaden  Nicht Freigabe der Strasse gegenüber Fahrzeugen mit besonderen Warnsignalen  Mehrfaches Unterlassen der Zeichengebung bei Richtungsänderung  Gefährdung des Lebens  Verursachen eines Verkehrsunfalles Begangen am: 11. Mai 2020 in Wohlen, innerorts und ausserorts (gemäss Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 10. Dezember 2020) B. 1. Am 18. August 2021 liess A. gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 16. Juli 2021 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) erheben und folgende Anträge stellen: