2. Die Wiedererteilung des Führerausweises wird von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:  Dauer der Massnahme mindestens 5 Jahre; -3-  Glaubhaftmachung, dass die Voraussetzungen für den Entzug weggefallen sind;  Weitere Abklärungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 3. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. Die Verfahrenskosten betragen Fr. 350.00. Die Rechnung folgt zu einem späteren Zeitpunkt mit separater Post. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt: Schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c SVG