leichte Widerhandlung, Nichtfreigabe der Fahrbahn, Nichtbenützen des rechten äusseren Fahrstreifens, unbegründetes Langsamfahren mit Behinderung des nachfolgenden Verkehrs. Entzugsablauf gemäss Vollstreckungsentscheid vom 31.10.2013 am 20.03.2014) 05.09.2014 Vorsorglicher Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit mit Wirkung ab sofort (Charakter) 23.01.2015 Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit mit Wirkung ab 13.09.2014 (Fahreignung verneint)