1.3. Der Gemeinderat Q. hat die materielle Hilfe bis und mit Ende Februar 2023 festgelegt. Nachdem entsprechend den dargelegten Gründen per 1. Juli 2022 eine Neubeurteilung in Bezug auf den Mietzinsanteil vorzunehmen ist, ist diesbezüglich der erstinstanzliche Entscheid per 30. Juni 2022 aufzuheben.