Damit könne die Belastung der Wirbelsäule gering gehalten und einer Verschlechterung des Gesundheitszustands vorgebeugt werden (vgl. Bestätigung von Dr. med. C. vom 26. Juli 2022 [Beschwerdebeilage 12]). Es ist somit davon auszugehen, dass neben veränderten finanziellen Verhältnissen auch gesundheitliche Umstände per 1. Juli 2022 eine Neubeurteilung in Bezug auf den Mietzinsanteil erfordern.