A. 1. A., geb. 30. Juli 1977, ist mit seiner Lebenspartnerin per 15. Januar 2022 nach Q. gezogen und hat am 31. Januar 2022 ein Gesuch um materielle Hilfe gestellt. Zuvor war er bereits von der Gemeinde R. materiell unterstützt worden. In Q. wohnt er zusammen mit seiner Lebenspartnerin in einer 3 ½-Zimmer-Wohnung mit einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'560.00 (zzgl. Nebenkosten von Fr. 90.00). 2. Mit Protokollauszug vom 25. April 2022 beschloss der Gemeinderat Q.: