3. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen erweisen sich die Beschwerden als unbegründet und sind vollumfänglich abzuweisen. - 13 - III. 1. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführenden kostenpflichtig (§ 51 Abs. 2 OS i.V.m. § 31 Abs. 2 VRPG). Die Verfahrenskosten werden zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt, wobei mit Bezug auf Beschwerdeführer 2 und Beschwerdeführerin 3 solidarische Haftbarkeit angeordnet wird (§ 51 Abs. 1 OS i.V.m. § 33 Abs. 1 und 3 VRPG).