Diese Schlussfolgerung wird schliesslich durch das Ergebnis der Gesamterneuerungswahlen der Kirchenpflege für die Amtsperiode 2023 – 2026 vom 27. November 2022 bestätigt: Die Stimmberechtigten wählten E., F. und G. an der Urne deutlich in die Kirchenpflege. Sie bestätigten damit auch die anlässlich der Ergänzungswahl vom 23. November 2021 beschlossene und für die Zeit bis Ende 2022 geltende Berufung der genannten Personen in die Kirchenpflege und bekundeten damit, dass das Resultat der Wahl im November 2021 ihrem Willen entsprach bzw. diese Wahl auch bei korrekter Traktandierung zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte.