unzufrieden waren, eine Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2021 ernsthaft in Betracht ziehen, da sich an dieser – gemäss Traktandenliste – die Chance anerbot, die vormaligen Verhältnisse bei der Kirchenpflege wiederherzustellen und gegebenenfalls sogar die gemäss Traktandum Nr. 6 für den Januar 2022 vorgesehene Wahl zusätzlicher Kirchenpflegemitglieder noch weiter als von der aktuellen Kirchenpflege vorgeschlagen hinauszuschieben.