als Traktandum angekündigt. Dieses Traktandum musste zum einen Vertreter des Lagers der Stimmberechtigten, die hinter der Erhöhung der Anzahl Mitglieder in der Kirchenpflege und der dafür erforderlichen Ergänzungswahl standen, zur Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2021 bewegen, stand es doch in ihrem Interesse, die traktandierte Reduktion der Zahl der Mitglieder der Kirchenpflege, welche auf eine Rückgängigmachung des Urnenentscheids vom 24. Januar 2021 mit Wirkung ab der Amtsperiode 2023 – 2026 hinauslief, zu verhindern.