2.4. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden erscheint es denn auch als äusserst unwahrscheinlich, dass das Resultat der Abstimmung betreffend die Ergänzungswahl bei ordnungsgemässer Ankündigung anders ausgefallen wäre. Denn, wie bereits ausgeführt, wurde im Vorfeld der Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2021 (anstelle der Ergänzungswahl) explizit die Reduktion der Anzahl Kirchenpflegemitglieder - 11 -