Traktandum Nr. 6 zielte offensichtlich darauf ab, die Wahl der neuen Mitglieder nicht an der Versammlung durchzuführen, sondern (erneut) auf eine späteren Zeitpunkt zu "verschieben", wobei es angesichts des bis dahin an den Tag gelegten pflichtwidrigen Verhaltens der Kirchenpflege keineswegs als sicher angesehen werden konnte, dass sie die – nunmehr erstmals für Januar 2022 angekündigte – Wahl auch tatsächlich durchführen würde. Gleichzeitig sollte die Wirksamkeit des Mandats der neu zu wählenden Mitglieder durch die (Wieder-)Herabsetzung der Zahl der Mitglieder der Kirchenpflege auf fünf Mitglieder zeitlich begrenzt werden (auf den Rest der Amtsperiode 2019 – 2022).