Kirchenpflege in einer gewissen Form Gegenstand der anstehenden Kirchgemeindeversammlung sein würde. Dies umso mehr, als das betreffende Traktandum aufgrund seines Gehalts offensichtlich darauf abzielte, das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 24. Januar 2021, an welcher die Erhöhung der Kirchenpflegemitglieder auf acht Personen mit grossem Mehr gutgeheissen wurde, rückgängig zu machen bzw. in seiner Auswirkung auf den Rest der Amtsperiode (bis Ende 2022) zu beschränken. Völlig unerwartet konnte die Ergänzung der Traktandenliste um die Durchführung einer Ergänzungswahl an der Kirchgemeindeversammlung aus Sicht der Stimmberechtigten daher nicht kommen.