So trifft es zwar zu, dass in der Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2021 kein spezifisches Traktandum betreffend die Ergänzungswahl der neuen Kirchenpflegemitglieder aufgeführt wurde. Stattdessen wurde aber die Reduktion der Anzahl Kirchenpflegemitglieder auf fünf Personen als Behandlungsgegenstand traktandiert (Traktandum Nr. 6). Daraus ist einerseits zu schliessen, dass die Empfänger der Einladungsunterlagen damit rechnen mussten, dass die Zusammensetzung der -9-