4. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2022 reichte der Kirchenrat eine Beschwerdeantwort ein. 5. Am 28. November 2022 stellte der instruierende Verwaltungsrichter den Parteien den Online Artikel des H. vom 19. November 2021 zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme bis zum 3. Januar 2023 zu.