4. Am 10. September 2021 erkundigte sich der Kirchenrat schriftlich bei der Kirchenpflege über den geplanten Ablauf der gerichtlich angeordneten Wahl und forderte diese auf, die vorgesehenen Schritte darzulegen. Dieses Schreiben blieb seitens der Kirchenpflege unbeantwortet; ein weiteres Einschreiben des Kirchenrats wurde bei der Post nicht abgeholt.