3.4. Gegen den Entscheid des Kirchenrats vom 24. Juni 2021 erhob der Präsident der Kirchenpflege Beschwerde beim Rekursgericht der Römisch- Katholischen Kirche im Aargau (nachfolgend: Rekursgericht). Dieses trat in seinem Entscheid vom 30. August 2021 nicht auf die Beschwerde ein, ordnete aber die Durchführung der Ergänzungswahl für die drei zusätzlichen Mitglieder der Kirchenpflege mit Amtsantritt ab Rechtskraft der Wahl bis spätestens am 30. November 2021 an. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.