3.2. Gegen die Nicht-Traktandierung der Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Kirchenpflege erhob die Initiativgruppe am 11. Mai 2021 Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau (nachfolgend: Kirchenrat). -3- 3.3. Mit Entscheid vom 24. Juni 2021 hiess der Kirchenrat die Rechtsverweigerungsbeschwerde teilweise gut und ordnete die Durchführung der Ergänzungswahl für drei zusätzliche Mitglieder der Kirchenpflege mit Amtsantritt ab Rechtskraft der Wahl bis spätestens am 30. September 2021 an. Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.