die Rügen in Bezug auf das Zuschlagskriterium "Ausbildung von Lernenden". Beim Zuschlagskriterium "Honorarangebot" erreicht die Beschwerdeführerin das Maximum von 70 Punkten. Eine rechtlich haltbare Neubewertung des Zuschlagskriteriums "Referenzen Neu-, Um- und Anbauten Schulbauten" kann zur Folge haben, dass die Beschwerdeführerin auch bei diesem Kriterium neu die maximale Punktzahl erreicht. Diesfalls käme sie auf eine Gesamtpunktzahl von 94.82 Punkte und würde knapp vor der jetzigen Zuschlagsempfängerin an erster Stelle rangieren.