Das ausschliessliche Abstellen auf eine Bausumme < 10 Mio. Franken ist, wie die Beschwerdeführerin zu Recht vorbringt, nicht sachgerecht und damit unzulässig. Allein damit lässt sich die Qualität, insbesondere die Erfahrung und Leistungsfähigkeit, eines Anbieters, die aufgrund der Referenzen zu beurteilen ist, nicht zuverlässig und korrekt bewerten.