4.4.3. Aus der "Auswertung der Referenzen" lässt sich schliessen, dass die Vergabestelle lediglich Referenzobjekte mit einer Bausumme < 10 Mio. Franken und mit einer örtlichen Distanz von max. 30 km zur Gemeinde S. berücksichtigt hat. Waren diese beiden Kriterien erfüllt, wurde die Referenz als "Sehr gut vergleichbar mit unserem Vorhaben" beurteilt. War eines der beiden Kriterien nicht erfüllt, wurde die Referenz als untauglich angesehen und fiel bei der Bewertung vollständig ausser Betracht. Eine differenzierte Bewertung der einzelnen Objekte, was im Zusammenhang mit einem Zuschlagskriterium an sich zu erwarten wäre, hat nicht stattgefunden.