4.4. 4.4.1. Die vorliegende Honorarausschreibung legt lediglich das Zuschlagskriterium "Referenzen Neu-, Um- und Anbauten Schulbauten" mit einem Gewicht von 20 % fest. Weitere Angaben oder Vorgaben zu den Referenzen (wie z.B. Anzahl, Alter, Kontakt Referenzgeber) enthält die Honorarausschreibung nicht. Insbesondere wurden auch keine Subkriterien festgelegt; es wurde auch sonst nicht bekannt gegeben, nach welchen Gesichtspunkten die Referenzen bewertet würden. Im Rahmen der Fragebeantwortung wurde den Anbietern lediglich mitgeteilt, dass es "vor allem um Referenzen Ihres Büros betr. Neu-, An- und Umbauten im Bereich Schulbauten" gehe.