Hinzu komme die Vertrautheit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den Abläufen und Begriffen und Messweisen im Baubewilligungsverfahren (Beschwerdeantwort, S. 9; Duplik, S. 5). Das Kriterium des Bauvolumens führe zu einer sachgerechten Beurteilung und zu einer Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter Erfahrungen in Bezug auf ein vergleichbares Projekt wie dem Ausgeschriebenen habe. Ein Architekturbüro, dass sich auf kleinere Schulhausumbauten und Schulhausneubauten konzentriere, habe zwangsläufig einen anderen Fokus und eine andere Erfahrung im Umgang mit kleinen Budgets und mit geringfügigeren Bauvorhaben.