In ihren Rechtsschriften führt die Vergabestelle zur Bewertung der Referenzen aus, die Distanz zu S. sei deswegen relevant, weil in grosser Entfernung abgewickelte Projekte keine verlässliche Aussage darüber erlaubten, ob das Architekturbüro mit den lokalen Gegebenheiten, den lokalen und regionalen Handwerkern etc. vertraut sei. Hinzu komme die Vertrautheit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den Abläufen und Begriffen und Messweisen im Baubewilligungsverfahren (Beschwerdeantwort, S. 9; Duplik, S. 5).