4.2. Gemäss Begründung in der Zuschlagsverfügung ist die D. aufgrund der Referenzen am besten geeignet, die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Gemeinde S. habe mit ihr im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Ihr sei die Schulanlage bekannt und es könnten Synergien genutzt werden.