Ziffer 5.1 der Honorarausschreibung sieht vor, dass der Zuschlag aufgrund einer Gesamtbeurteilung der Qualitätskriterien und "des Honorarangebotes" erfolgt. Gemäss Ziffer 1.3 der Honorarausschreibung sucht die Gemeinde S. mit der vorliegenden Submission "einen geeigneten Partner, …"., und gemäss Ziffer 2.8 der Honorarsubmission sind Teilangebote oder Varianten nicht zugelassen. Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. Ziffer 6 der Honorarausschreibung schliesslich bestimmt: "Mit der Einreichung des Honorarangebotes erklären die Teilnehmenden …".