In Ziffer 2.8 nicht geregelt sei aber die Bewertung der Offerten (Beschwerdeantwort, S. 11). Aufgrund der Aufteilung in die drei Teilprojekte, die zumindest theoretisch auch separat hätten vergeben werden können, habe die Vergabestelle die Addition der Honorarkosten aller drei Teilprojekte als unpassend erachtet und die Auswertung teilprojektbezogen vorgenommen (Beschwerdeantwort, S. 8). 3.3. Ziffer 4.3 der Honorarausschreibung mit der Überschrift "Einzureichende Unterlagen" lautet folgendermassen: -9-