3.2.2. Demgegenüber erachtet die Vergabestelle aufgrund der Aufgliederung des Auftrags in drei Teilprojekte die Einzelauswertung als korrekt. Sie verneint eine Losbildung vorgenommen zu haben. In Ziffer 2.8 der Honorarausschreibung sei die Aufteilung in Lose und das Einreichen von Teilangeboten ausgeschlossen worden. In Ziffer 2.8 nicht geregelt sei aber die Bewertung der Offerten (Beschwerdeantwort, S. 11).