Eine Einzelbewertung der verschiedenen Sanierungsprojekte stehe im Widerspruch zum klaren Wortlaut der Ausschreibung. Richtigerweise seien die Gesamthonorare für die Architekturleistungen für alle drei Projekte miteinander zu vergleichen. Mit total Fr. 139'150.05 (inkl. Nebenkosten, ohne MWST) liege die Beschwerdeführerin an erster Stelle vor der Zuschlagsempfängerin (Fr. 148'561.00) und der E. (Fr. 179'378.75). Ihr Angebot sei um als 6.75 % bzw. fast 29 % günstiger als diejenigen der beiden Konkurrentinnen (vgl. Beschwerde, S. 12 ff.; Replik, S. 9 f.).