Bei rechtmässiger Auswertung der eingereichten Angebote hätte die Beschwerdeführerin das Maximum von 100 Punkten erhalten müssen. Der Zuschlag sei mithin nicht an das vorteilhafteste Angebot erfolgt (Replik, S. 10). 2.4. Die Vergabestelle räumt ein, dass die Zuschlagsverfügung in Bezug auf die Kosten der Fachplaner missverständlich sei. Sie hält fest, dass die Fachplanerkosten für die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Honorarangebot" -8-