Beim Zuschlagskriterium "Referenzen Neu-, Um- und Anbauten Schulbauten" habe die Vergabestelle unzulässigerweise nachträglich das Subkriterium "Projekte ähnlicher Grösse im Kanton Aargau" berücksichtigt (Replik, S. 6 ff.). Auch die Bewertung des mit 10 % ohnehin zu hoch gewichteten Zuschlagskriteriums "Ausbildung von Lernenden" sei nicht korrekt erfolgt, da die Vergabestelle das Subkriterium, welches die Anzahl der Lernenden ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter setze, nachträglich eingeführt habe (Replik, S. 8 f.). Bei rechtmässiger Auswertung der eingereichten Angebote hätte die Beschwerdeführerin das Maximum von 100 Punkten erhalten müssen.