So seien unzulässigerweise die Kosten für die Fachplaner in die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Honorarangebot" miteinbezogen worden und es sei statt einer Gesamtbewertung des Honorarangebots eine unzulässige Losbildung bzw. Einzelbewertung von Teilprojekten erfolgt (Beschwerde, S. 9 ff.). Beim Zuschlagskriterium "Referenzen Neu-, Um- und Anbauten Schulbauten" habe die Vergabestelle unzulässigerweise nachträglich das Subkriterium "Projekte ähnlicher Grösse im Kanton Aargau" berücksichtigt (Replik, S. 6 ff.).