8. Es sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu verfügen, welche bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts über den Antrag auf aufschiebende Wirkung andauern soll. 2. Mit Verfügung vom 8. August 2022 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 31. August 2022 beantragte die Einwohnergemeinde S.: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin (zuzüglich Mehrwertsteuer).