1. Die Zuschlagsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 25.07.2022 betreffend Submission 2022-122 (Honorarausschreibung BKP 291 Architekturleistungen "Schulraumplanung S.") sei aufzuheben. 2. Der Zuschlag sei der Beschwerdeführerin zu erteilen. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vergabestelle zurückzuweisen. 4. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. der gesetzlichen MWST). Zudem stellte sie folgende Verfahrensanträge: