Die am 18. Mai 2021 verfügte Mietzinsberücksichtigung gemäss Mietzinsrichtlinie der Gemeinde X. wird von dieser Revision nicht berührt und bleibt vollumfänglich aufrechterhalten. Ab 1. Dezember 2021 wird für A. ein Nettomietzins in der Höhe von CHF 350.00 (1/2 von CHF 700.00) angerechnet. 5. Im Übrigen gelten die Auflagen und Weisungen der Gemeinderatsentscheide vom 18. Mai 2021 und 10. August 2021.