Der Nachweis der Wohnungssuche muss monatlich dem Sozialdienst des Bezirks Z. vorgelegt werden. Ab 1. Dezember 2021 wird ein Nettomietzins von maximal CHF 700.00 (pro Person CHF 350.00) zuzüglich effektive Nebenkosten (1/2 Anteil) angerechnet, sollte A. nicht schriftlich nachweisen können, dass er sich intensiv vergeblich um eine Wohnmöglichkeit bemüht hat. (…) Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.