Tatsächlich ist davon auszugehen, dass primär die Beschwerdeführerin selbst um jeden Preis den Kuraufenthalt wünscht. Wie die Vertrauensärztin in ihrem Bericht vom 11. Mai 2022 zu Recht ausführte, ist höchst fraglich, ob eine Kur in einer auf postpartale psychische Depressionen spezialisierten Einrichtung die bestmögliche Therapie ist, zumal es sich vorliegend unbestrittenermassen nicht um eine postpartale psychische Erkrankung handelt. Dem Bericht des KSA vom 26. August 2022 ist vielmehr zu entnehmen, dass die aktuelle Arbeitslosigkeit, die Abhängigkeit vom Sozialamt sowie die gesundheitliche Situation die Beschwerdeführerin stark belasten würden.