Im Weiteren reichte die Beschwerdeführerin vor Verwaltungsgericht Berichte des KSA ein. Dem Bericht vom 21. Juli 2022 ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin aufgrund des Verdachts auf einen viralen Infekt der oberen Atemwege und eine psychosoziale Dekompensation ambulant behandelt wurde. Eine stationäre Therapie aufgrund des seit längerem bestehendem psychischen Erschöpfungszustands sei für die Beschwerdeführerin aufgrund der Betreuung ihrer minderjährigen Tochter nicht möglich. Es wurde ihr seitens des KSA jedoch nahegelegt, nach Verbesserung der grippalen Symptomatik eine psychiatrische Behandlung anzufangen.