3. 3.1. Die Beschwerdeführerin reichte der Gemeinde X. zwei Berichte ihres Hausarztes, Dr. med. D., vom 4. und 25. April 2022 ein. Während der Bericht vom 4. April 2022 davon spricht, dass eine Mutter-Kind-Kur "zur Ausheilung und Genesung nach Krankheit" indiziert sei, beschränkt sich der Bericht vom 25. April 2022 auf die Angabe, dass die Kur "aus medizinischen Gründen" notwendig sei. Der zweite Bericht enthält sodann den Zusatz, alternative Therapieoptionen seien evaluiert worden, im Fall der Beschwerdeführer aber nicht angemessen. Im Auftrag der Gemeinde X. wurde daraufhin eine vertrauensärztliche Begutachtung der Beschwerdeführerin angeordnet.