2.2. Der Lebensunterhalt wird unterteilt in eine materielle Grundsicherung und in situationsbedingte Leistungen (CLAUDIA HÄNZI, Leistungen der Sozialhilfe in den Kantonen, in: CHRISTOPH HÄFELI [Hrsg.], Das Schweizerische Sozialhilferecht, Luzern 2008, S. 114). Die situationsbedingten Leistungen berücksichtigen die besondere gesundheitliche, wirtschaftliche, persönliche und familiäre Lage von unterstützten Personen und sind Ausdruck des Individualisierungsgrundsatzes sowie des Bedarfsdeckungsprinzips (SKOS-Richtlinien, C.1; CLAUDIA HÄNZI, Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Basel 2011, S. 183).