5. Die Beschwerdeführerin replizierte mit Eingabe vom 13. Oktober 2022. 6. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen Nachtrag zur Replik ein. 7. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 1. Dezember 2022 beraten und entschieden. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: