"Es seien alle Akten sorgfältig geprüft, sowie der Antrag, Kostengutsprache für eine Mutter-Kind-Kur bewilligt werden." 2. Mit Eingabe vom 8. August 2022 reichte A. einen Bericht aus dem Kantonsspital Aarau (KSA) und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. 3. Die Beschwerdestelle SPG verzichtete mit Eingabe vom 15. August 2022 auf eine Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. 4. Der Gemeinderat X. verzichtete mit Protokollauszug vom 22. August 2022 ebenfalls auf eine Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.