3. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats erhob A. mit Eingabe vom 30. Mai 2022 Verwaltungsbeschwerde an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, und beantragte eine erneute Prüfung der Kostengutsprache für die Mutter-Kind- Kur bzw. deren Bewilligung. B. Am 5. Juli 2022 entschied die Beschwerdestelle SPG: Verfügung Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird bewilligt. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.