Am 30. April 2009 ersuchte der Beschwerdeführer um Wiedererwägung der mit der Abweisung des Asylgesuchs verfügten Wegweisung aus der Schweiz. Das BFM hiess das Gesuch mit Entscheid vom 1. Juli 2009 gut und schob den Vollzug der Wegweisung zugunsten einer vorläufigen Aufnahme des Beschwerdeführers in der Schweiz auf (MI-act. 284 ff.).