C. 1. Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 erhob A. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den ihm am 22. Juli 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI und stellte folgende Anträge: - Fahrzeugausweis + Kontrollschilder dürfen A. nicht entzogen werden. - Die Verfahrenskosten, Fr. 643.80, müssen vom Departement Volkswirtschaft und Inneres bezahlt werden. Die Haftpflichtversicherung wird von A. bezahlt. 2. Am 10. August 2022 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.