- A. dürfen keine Strafrechnungen diesbezüglich gestellt werden. U.a.  Entzug Fz-Ausweis + Kontrollschilder durch Polizei Fr. 150.–  Kosten d. Verfügung v. 05.04.2022 Fr. 200.– 2. Am 7. Juni 2022 entschied das DVI: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 500.– sowie den Kanzleikosten und den Auslagen von Fr. 143.80, zusammen Fr. 643.80 zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.