Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 5. Der Entzug fällt dahin, wenn dem Strassenverkehrsamt innert 5 Tagen ein neuer Versicherungsnachweis vorgelegt wird (Prämienquittung oder Bescheinigungen genügen nicht). 6. Die Kosten dieser Verfügung betragen Fr. 200.– und müssen auch dann bezahlt werden, wenn ein neuer Versicherungsnachweis eingereicht wird oder die Kontrollschilder deponiert werden. Es wird eine separate Rechnung zugestellt. (Rechtsmittelbelehrung) (Strafbestimmung)"