1. Fahrzeugausweis(e) und Kontrollschild(er) werden entzogen. 2. Fahrzeugausweis(e) und Kontrollschild(er) sind innert 5 Tagen dem Strassenverkehrsamt abzugeben oder mit der Post zuzustellen. 3. Werden Fahrzeugausweis(e) und Kontrollschild(er) nicht fristgerecht abgegeben, so muss die Polizei mit dem Einzug beauftragt werden. Die Kosten dafür betragen Fr. 150.–. 4. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.