Sollte es davon ausgehen, dass ausnahmsweise trotz der drohenden Annullierung des Führerausweises auf Probe und der damit einhergehenden Gefährdung der Verkehrssicherheit kein vorsorglicher Entzug angezeigt ist, so wird es den Führerausweis dem Beschwerdeführer nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids auszuhändigen haben. Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts über einen allfälligen vorsorglichen Sicherungsentzug kann dem Beschwerdeführer der Führerausweis aufgrund der – zumindest infolge der drohenden Annullierung – bestehenden Bedenken an seiner Fahreignung nicht ausgehändigt werden.